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Das Medienbildung-Stichwortregister

Datenschutz und Datensicherheit ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Im folgenden werden verschiedene Themen angerissen, die sich beispielsweise gut als Unterrichtsthema eignen können.

Die am 25. Mai 2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/679 vom 27.4.2016) der Europäischen Union (DSGVO) ist seit Mai 2018 geltendes Recht in der gesamten EU. Die DSGVO reguliert - weitestgehend einheitlich in der EU - den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private und öffentliche Unternehmen und Institutionen. Ausführliche Informationen zum Thema DSGVO können hier eingesehen werden. Gemäß der DSGVO steht Betroffenen eine Vielzahl von Rechten zu:

Einwilligung
Im Datenschutzrecht gilt als allgemeiner Grundsatz, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, soweit und solange sie nicht durch eine entsprechende gesetzliche Bestimmung erlaubt wird (Verbotsprinzip). Ein wichtiger Tatbestand ist die Einwilligung der von der Datenverarbeitung betroffenen Person.

Recht auf Auskunft
Gegenüber öffentlichen (zum Beispiel Behörden) und nicht-öffentlichen Stellen (zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Vereine etc.) haben Sie nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und über weitere Informationen.

Informationspflichten
Jede Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss Sie grundsätzlich hierüber zum Zeitpunkt der Erhebung informieren. Die Information ist die Grundlage für die Geltendmachung Ihrer Datenschutzrechte. Denn erst die Kenntnis darüber, wer welche Daten zu welchem Zweck über Sie erhebt, weiterverarbeitet oder an wen die Daten gegebenenfalls weitergegeben werden, versetzt Sie in die Lage, Ihre Rechte gegenüber der verantwortlichen Stelle geltend zu machen.

Beschwerde über Datenschutzverstöße bei den Aufsichtsbehörden
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde geht der Beschwerde in angemessenem Umfang nach und unterrichtet Sie unter anderem über den Stand und das Ergebnis. Hier geht es z.B. zum Beschwerdeformular des HmbBfDI.

Rechte auf Berichtigung, Löschung, Vergessenwerden und Einschränkung der Verarbeitung Die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Vergessenwerden und Einschränkung der Verarbeitung sind direkt innerhalb der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.

Mehr Infos hierzu

  • https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/ueberblick-node.html
  • https://deinedatendeinerechte.de/themen/rechte-auf-widerspruch-berichtigung-und-loeschung (Hier können auch Musteranträge gemäß Art. 15 erstellt werden)
  • Spielerisch wurden auf der Seite auch die Aspekte des Datenschutzes aufgegriffen. Das Spiel kann hier abgerufen werden: https://deinedatendeinerechte.de/spielen/

Gerade in Zeiten von hoher Unsicherheit und Angst, verbreiten sich sogenannte Fake News rasend schnell. Doch was sind Fake News eigentlich?

Im Grunde genommen sind sie gar nichts Neues: Schon vor dem Internet wurden bewusst Falschmeldungen veröffentlicht, um die Leserschaft zu beeinflussen. Heute, im Zuge der Digitalisierung, verlagern sich diese Falschmeldung in die Online-Welt und werden vorrangig über die Sozialen Netzwerke verbreitet. Interessanterweise, stoßen Falschmeldungen häufig auf ein überproportionales Interesse der Nutzerinnen und Nutzer.

Eine Studie der Oxford Universität untersuchte das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern auf Twitter während der Europawahl 2019. Es konnte festgestellt werden, dass in Deutschland sog. Junk-News bis zu sechsmal mehr geteilt und geliked wurden, als Meldungen aus vertrauenswürdigen Quellen. Der Wissenschaftler Jay van Bavel, Professor für Sozialpsychologie, stellt in der Fachzeitschrift Trends in Cognitive Sciences außerdem die Vermutung auf, dass Meldungen eher geglaubt wird, die zum eigenen Weltbild, der politischen Überzeugung oder der Ansicht bestimmter gesellschaftlichen Gruppe passen, als anderen Meldungen.

Des Weiteren, so van Bavel, stärke das gemeinsame Teilen von Meldungen innerhalb einer Gruppe das Gefühl der Gruppenzugehörigkeit. Durch die rasante Verbreitung dieser Nachrichten muss davon ausgegangen werden, dass sie auch unser Verhalten verändern und so Einfluss auf unsere Gesellschaft nehmen können.

Was kann man also tun um Fake News zu entlarven?

  1. Quellenkritik: Wer (Medium/Autor) veröffentlicht diesen Artikel? Finde ich hierzu eine zweite (oder auch dritte) Quelle, die den Inhalt des Artikels verifiziert?
  2. Kritisch hinterfragen: Werden die Zusammenhänge in dem Artikel ausreichend dargestellt? Ergibt das Geschriebene/Gesagte/Gezeigte Sinn? Sind die Informationen überhaupt noch aktuell oder bereits veraltet?
  3. Bildrecherche: Woher stammen die gezeigten Bilder? Passen sie zum Kontext des Artikels? Heute ist es sehr leicht, Bilder zu manipulieren ohne dass man es auf den ersten Blick erkennt. Hier lohnt sich eine Rückwärtssuche: Bei den großen Suchmaschinen kann die Bildersuche auch rückwärts durchgeführt werden: Dafür wird das Bild oder die Bild-URL in die Suchmaschine geladen bzw. eingefügt.
  4. Falschmeldungen melden: Die meisten Sozialen Netzwerke verfügen über Möglichkeiten, Falschmeldungen zu melden.

Nützliche Tools und Internetseiten

  • Themenblatt Fake News des Landesinstitut für Lehrerbildung in Hamburg. Das Arbeitsblatt (PDF) gibt einen guten Überblick.

  • Die Initiative Klicksafe bietet nützliche Informationen zum Thema Fake News.

  • Mimikama - ein Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch.

  • Correvtiv - ein gemeinnütziges Recherchezentrum und gibt nützliche Hintergrundinformationen zu verschiedensten Themen.

  • Faktenfinder der Tagesschau.

  • Faktenfuchs vom Bayrischen Rundfunk.

  • Faktencheck der Deutschen Presseagentur.

Hintergrundinformationen

  • Informationsangebot zum Thema Update: Cyberkriminelle nutzen Corona aus des BSI

  • Die Tagesschau hat eine Übersicht mit Hilfreichen Tipps zum Erkennen von Fake News erstellt, Stand 20.04.2017

  • Artikel aus Der Spiegel, Fake News verbreiten sich wie ein Virus vom 26.03.2020

  • Studie von PWC, Fake News (PDF), Ergebnisse einer Bevölkerungsbefragung“, 2019

Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern bei Stellen der öffentlichen Verwaltung und bestimmten juristischen Personen der Verwaltung Anträge auf Informationszugang zu stellen. Es verpflichtet diese Stellen darüber hinaus, eine Vielzahl von Dokumenten proaktiv und kostenfrei online zur Verfügung zu stellen. Alle Informationen, die nach dem HmbTG veröffentlicht werden müssen, sind in dem Transparenzportal Hamburg für jeden einsehbar.

Der HmbBfDI veröffentlichte im Dezember seinen Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2018/2019. Dieser stellt nicht nur die Tätigkeiten des Beauftragten in den letzten beiden Jahren dar. Er beschreibt darüber hinaus den Sachstand der Entwicklung von Informationsfreiheit und Transparenz in Hamburg. Dabei gibt es sowohl Licht als auch Schatten. Besonderes Augenmerk gilt der Reform des Gesetzes, das einst ein Leuchtturm-Projekt für ganz Deutschland war.

Im Internet bieten Unternehmen heute eine Vielzahl von Diensten an. Für die Mehrheit dieser Dienste müssen Nutzerinnen und Nutzer keine Gebühr bezahlen, sie sind „kostenlos“. Viele dieser Unternehmen finanzieren Ihren technischen, administrativen und personellen Aufwand durch Werbung, die auf den entsprechenden Plattformen und Websites geschaltet wird. Jeder Mensch hinterlässt beim Browsen im Internet unzählige Datenspuren (z.B. durch Online-Einkäufe, Social Media Posts, Suchmaschinen-Eingaben, etc.). Mit Hilfe dieser Daten können Unternehmen das Verhalten von Konsumenten analysieren, vorhersehen und so Werbekampagnen gezielt aussteuern (das sog. Targeting). Je mehr man über den/die Nutzerinnen und Nutzer der App / Website weiß, desto genauer können Werbekampagnen ausgesteuert werden. Das wiederum steigert zum einen den Werbeumsatz der Unternehmen, zum anderen führen aber auch personalisierte Werbekampagnen zu einem höheren Umsatz als konventionelle Werbemaßnahmen. Die mitunter hohe Präzision der kommerziellen Werbekampagnen zeigt, dass dieses Targeting sehr gut funktioniert und auch auf andere Felder angewendet werden kann. Verschiedene Untersuchungen legen nahe, dass auch im politischen Wahlkampf datenbasierte Werbemodelle zunehmend genutzt werden, um den Wahlausgang aktiv zu beeinflussen.

Hintergrundinformationen

Deutsch:

  • Videobeitrag der ARD Mediathek, Titel „Der Fall Cambridge Analytica“ vom 26.02.2019
  • Videobeitrag aus der Sendung „Quarks und Co.“, Titel „Soziale Medien? Wie viel Macht Facebook wirklich hat“ vom 15.05.2018
  • Artikel in „Die Zeit“, Titel „Cambridge Analytica speicherte Nutzerdaten bis 2017“ vom 07.05.2018

Englisch:

  • YouTube Video TedX: “Facebook’s role in Brexit — and the threat to democracy by Carole Cadwalladr” vom 10.06.2019
  • YouTube Video TedX: “Democracy Under Attack: One Man’s Journey to Get His Data Back by David Carroll, TEDxMidAtlantic” von 02.11.2019
  • Enthüllungs-Artikel des “Guardian”, Titel “Revealed: 50 million Facebook profiles harvested for Cambridge Analytica in major data breach” vom 17.03.2018

Sichere Passwörter gelten heute zum kleinen Einmaleins. Ohne ein sicheres Passwort können sich Dritte einfach Zugang zu personenbezogenen Daten verschaffen und so große Probleme verursachen. Daher ist es immens wichtig, sichere Passwörter zu verwenden. Dabei sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt! Leider gibt es jedoch nicht „das“ perfekte Passwort, aber mit ein paar Tipps und Tricks macht man es potentiellen Angreifern auf jeden Fall schwerer:

Tipps für ein gutes Passwort

  1. Grundsätzlich gilt: je länger, desto besser. Ein gutes Passwort sollte mindestens acht Zeichen lang sein. Bei Verschlüsselungsverfahren für WLAN wie zum Beispiel WPA und WPA2 sollte das Passwort beispielsweise mindestens 20 Zeichen lang sein. Hier sind so genannte Offline-Attacken möglich, die auch ohne stehende Netzverbindung funktionieren.
  2. Für ein Passwort können in der Regel alle verfügbaren Zeichen genutzt werden, beispielsweise Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (Leerzeichen, ?!%+…). Manche Anbieter von Onlinediensten machen technische Vorgaben für die verwendbaren bzw. zu verwendenden Zeichen. Wenn Ihr System Umlaute zulässt, bedenken Sie bei Reisen ins Ausland, dass auf landestypischen Tastaturen diese eventuell nicht eingegeben werden können.
  3. Nicht als Passwörter geeignet sind Namen von Familienmitgliedern, des Haustiers, des besten Freundes, des Lieblingsstars, Geburtsdaten und so weiter.
  4. Das vollständige Passwort sollte möglichst nicht in Wörterbüchern vorkommen.
  5. Es sollte zudem nicht aus gängigen Varianten und Wiederholungs- oder Tastaturmustern wie “asdfgh” oder “1234abcd” bestehen.
  6. Einfache Ziffern am Ende des Passwortes anzuhängen oder eines der üblichen Sonderzeichen $ ! ? # am Anfang oder Ende eines ansonsten simplen Passwortes zu ergänzen, ist nicht empfehlenswert.
  7. Wichtige Passwörter sollten in regelmäßigen Abständen geändert werden. Warum, erklären wir unter Umgang mit Passwörtern.
  8. Nutzen Sie einen Passwortmanager, um Ihre unterschiedlichen Passwörter gut verwalten zu können. – und ihr starkes Passwort, um diesen abzusichern. So müssen Sie sich nur ein gutes Passwort merken und können trotzdem sehr starke, überall unterschiedliche Passwörter verwenden.

Generell ist es natürlich wichtig, dass Sie sich das Passwort gut merken können. Hierfür gibt es unterschiedliche Hilfsstrategien: Der eine merkt sich einen Satz und benutzt von jedem Wort nur den 1. Buchstaben (oder nur den zweiten oder letzten). Anschließend verwandelt man unter Umständen noch bestimmte Buchstaben in Zahlen oder Sonderzeichen. Die andere nutzt einen ganzen Satz als Passwort oder reiht unterschiedliche Wörter, verbunden durch Sonderzeichen, aneinander. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zufällig 5-6 Worte aus dem Wörterbuch zu wählen und diese mit einem Leerzeichen zu trennen. Dies resultiert in einem leicht zu merkenden, leicht zu tippenden und für Angreifer schwer zu brechenden Passwort.

(Quelle: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Empfehlungen/Passwoerter/passwoerter_node.html)

Unter einem Sozialkreditsystem (engl.: Social Credit Systems (SCS)) versteht man ein Punktesystem / -Ranking zur Bewertung des Verhaltens von Bürgerinnen und Bürgern. Die chinesische kommunistische Partei (KP) plant die landesweite Einführung eines solchen Systems. Durch den staatlichen Zugriff auf privatwirtschaftliche und staatliche Datenbanken können dort verschiedene Daten als Berechnungsgrundlage für den jeweiligen personenbezogenen „Score“ hinzugezogen werden (u.A. das Sozialverhalten im Allgemeinen, die Zahlungsmoral, Informationen aus dem Strafregister, Einkaufsgewohnheiten (analog & digital), digitales Surf- und Kommunikationsverhalten). Sollte der persönliche „Score“ unter eine definierte Grenze fallen, kann dies zu Strafen oder gesellschaftlich relevanten Benachteiligungen kommen. Bei einem hohen Score locken hingegen Belohnungen und Vergünstigungen.

Hintergrundinformationen

Deutsch:

  • Artikel von Deutschlandfunk Kultur, Titel: „Künstliche Intelligenz in China - Die Supermacht der Algorithmen“ vom 04.02.2019.
  • Artikel vom Spiegel, Titel „Volle Kontrolle“ vom 28.12.2017.
  • Info Grafik der Bertelsmann Stiftung, Titel „CHINA’S SOCIAL CREDIT SYSTEM“ (PDF).

Englisch:

  • Videobeitrag von NBC Titel: „A look inside China’s social credit system“ von 05.06.2019 (Englisch).

Die Nutzung von Sprachassistenten liegt gerade voll im Trend. Immer häufiger unterstützen digitale Assistenten uns im Alltag, geben Auskunft über das Wetter oder empfehlen uns unser nächstes Buch. Schon heute hat die Spracherkennung der entsprechenden Geräte ein sehr hohes Niveau. Die (Weiter-)Entwicklung von Sprachassitenten ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Man könnte sogar sagen, dass sie noch in den Kinderschuhen stecke.

Fast täglich „lernen“ die Sprachanalyse-Systeme mehr und passen sich so unserem Alltag an. Auch wenn für viele Menschen Sprachassistenten eine nützliche Ergänzung in ihrem (digitalisierten) Alltag darstellen, dürfen auch mögliche Risiken und Bedenken nicht außer Acht gelassen werden. Neben vermehrten Hinweisen auf Datenschutzproblematiken kritisiert beispielsweise die UNESCO in einer Untersuchung, dass die Nutzung von Sprachassistenten, die per Voreinstellung meistens eine weibliche Stimme haben, bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen auch zu einer Bestätigung von Geschlechtervorurteilen führen können.

Gemeinsam mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung hat sich der HmbBfDI Sprachassistenten einmal genauer angesehen. Am Ende ist ein Themenblatt entstanden, das sich gut für den Einsatz in Vertretungsstunden eignet. Hier (PDF) kann das Themenblatt heruntergeladen werden.

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